Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 2 L 769/03

Tenor

1.)              Der Antrag wird abgelehnt.

2.)              Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3.)              Der Streitwert wird auf 3.500,- € festgesetzt.


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