Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 7 K 425/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, für den Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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