Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 2188/02

Tenor

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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