Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 7 K 1035/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung pfänden, sofern nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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