Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 3 L 287/04

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Beitragsbescheid des Antragsgegners vom 00.00.0000 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.507,02 Euro festgesetzt.


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