Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 4 K 3627/00

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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