Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 1744/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu je ¼.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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