Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 2 L 829/04

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3. Der Streitwert wird auf 3.500,- EUR festgesetzt.


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