Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 L 1263/04

Tenor

Es wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zum Ablauf eines Monats nach rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Az. 12 B 1390/04) festgestellt, dass die Fortführung des vom Antragsgegner am 6. April 2004 bekannt gemachten Vergabeverfahrens nach VOL/A betreffend Vereinbarungen gem. §§ 93 ff. BSHG über Leistungen des ambulant betreuten Wohnens durch Einholung und Öffnung von Angeboten in sämtlichen Losgebieten unzulässig ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.