Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 2 L 1010/04

Tenor

1.) Der Antrag wird abgelehnt.

2.) Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3.) Der Streitwert wird auf 3.500,- EUR festgesetzt.


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