Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 2 L 1285/04

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung 204/04 vom 11. Juni 2004 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

Der Streitwert wird auf 10.000 EUR festgesetzt.


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