Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 1115/02

Tenor

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in beizutreibender Höhe abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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