Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 4 L 26/05

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihm zugewiesenen Stellen der Besoldungsgruppe A 9 m. D. mit den Beigeladenen F. , G. , I. und T. zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 2 500 Euro festgesetzt.


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