Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 3288/04

Tenor

Es wird festgestellt, dass die dem Kläger am 18. Juli 2004 erteilten Platzverweise und seine Ingewahrsamnahme vom 18. Juli 2004 rechtswidrig waren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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