Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 2 L 360/05

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Abänderungsverfahrens trägt die Antragstellerin. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

Der Streitwert wird auf 5 000 Euro festgesetzt.


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