Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 776/05

Tenor

1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragsteller bis zu dem Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens vor dem B. N. in der Standesamtssache 000 000 00/00 zu dulden.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.


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