Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 757/05

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 35.000,- EUR festgesetzt.


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