Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 11 K 1012/04

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.304,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 30. März 2004 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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