Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 3 L 950/05

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der im Verlaufe dieses Verfahrens erhobenen Anfechtungsklage 3 K 2210/05 gegen die Heranziehungsbescheide des Antragsgegners vom 01. September 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Oktober 2005 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 1355,31 Euro festgesetzt.


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