Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 3 L 1060/05

Tenor

Der Beschluß des Gerichts vom 16. Dezember 2005 - 3 L 950/05 - wird teilweise geändert.

Unter Ablehnung des Antrags im übrigen wird die aufschiebende Wirkung der im Verlaufe des Verfahrens 3 L 950/05 erhobenen Anfechtungsklage 3 K 2210/05 gegen die Heranziehungsbescheide vom 01. September 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Oktober 2005 angeordnet, soweit ein die Höhe von 8862,17 Euro übersteigender Betrag festgesetzt worden ist.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Abänderungs-verfahrens; die Kostenentscheidung des Verfahrens 3 L 950/05 bleibt aufrechterhalten.

Der Streitwert wird auch für das Abänderungsverfahren auf 1355,31 Euro festgesetzt.


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