Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 1004/04

Tenor

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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