Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 6 K 4083/03

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 17. Juni 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landrates des Kreises C. vom 07. August 2003 verpflichtet, der Klägerin für den Monat Juni 2003 Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte H. im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 56,77 Euro zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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