Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 7 K 2791/04

Tenor

Der Abgabenbescheid des Beklagten vom 6. April 2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 18. August 2004 wird aufgehoben, soweit darin Abfallbeseitigungsgebühren in Höhe von 117,99 EUR festgesetzt worden sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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