Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 L 399/06

Tenor

auf den Antrag der Antragstellerin vom 1. Juni 2006 gemäß § 123 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 80 Abs. 8 VwGO beschlossen:

Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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