Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 349/06

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, den Zuschlag für die Baumaßnahme „Einbau von F 30 Brandschutzabschottungen" im Berufskolleg C2. (Vergabe- Nr.: 06-20-9892) an die Beigeladene zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 66.978,75 Euro festgesetzt.


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