Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 1103/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Schulamt vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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