Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 3 K 2025/04.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. Juni 2004 wird aufgehoben, soweit (Ziff. 1.) der Kläger darin als Asylberechtigter anerkannt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger und die Beklagte tragen jeweils zur Hälfte die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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