Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 3 K 2492/05.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 28. November 2005 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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