Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 80/07

Tenor

1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern bis zum 30. September 2007 gültige Duldungen zu erteilen.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 6.250,00 Euro festgesetzt.


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