Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 9 K 750/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 5.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 368/13
6. August 2015
1 K 368/13 6. August 2015

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