Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 2 K 1454/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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