Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 8 K 355/06

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 30. November 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Bezirksregierung Münster vom 18. Januar 2006 wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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