Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 4 L 509/07

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihm für Juli 2007 zugewiesene Beförderungsstelle nach der Besoldungsgruppe A 11 mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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