Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 1481/06

Tenor

Die Bescheide des Beklagten vom 15. Februar 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Bezirksregierung Münster vom 2. August 2006 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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