Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 7 L 163/08

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 29. Februar 2008 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 130.000 EUR festgesetzt.


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