Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 4 L 63/08

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihm für das 1. Quartal 2008 zugewiesenen 22 Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesO mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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