Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 9 K 499/07

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 18. April 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. März 2007 wird aufgehoben, soweit hierdurch die Bewilligung von 9.912,35 Euro (Zuschuss für Organisationsausgaben) zurückgenommen und dieser Betrag nebst Zinsen zurückgefordert werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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