Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 2 K 852/07

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 15. Mai 2007 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die bauaufsichtliche Genehmigung für das im Bauantrag vom 5. Dezember 2006 - Az.: 10689/2004 - beschriebene Vorhaben zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9/8 des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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