Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 10 L 267/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1. sind erstattungsfähig, die der Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 30.000,- Euro festgesetzt.


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