Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 2207/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat und die Beteiligten es übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben.

Im übrigen wird der Bescheid des Beklagten vom 22. November 2007 aufgehoben.

Der Kläger trägt 3/10 und der Beklagte 7/10 der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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