Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 7 K 361/08

Tenor

Der Abgabenbescheid vom 31. Januar 2008 wird aufgehoben, soweit der Kläger darin zu Abfallbeseitigungsgebühren herangezogen worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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