Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 563/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Im Übrigen werden die Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung vom 19. Januar 2006 und vom 20. April 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 13. März 2007 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.

Das Urteil ist wegen der Kosten, die auf die streitige Entscheidung entfallen, vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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