Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 2087/08

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 8. September 2008 wird geändert und der Beklagte verpflichtet, die über die bereits übernommenen Kosten hinausgehenden zukünftigen Kosten der Beförderung der Kinder Johanna und Tobias der Kläger mit der Linie 864 der Westfalen Bus GmbH zur Andreas- Grundschule in Velen und zurück im Schuljahr 2008/2009 zu übernehmen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.


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