Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 10 K 987/07

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 7. April 2006 auf Erteilung einer Genehmigung zur Änderung der Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche zu einem Modellfluggelände auf dem Grundstück Gemarkung I. Flur Flur unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 1/5 und der Beklagte trägt 4/5 von den Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beteiligten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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