Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 22 K 1951/08.PVL

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Antragstellers zu 1., vier Mitglieder gemäß § 42 Abs. 4 Satz 4 LPVG NRW im Wege der Regelfreistellung freistellen zu lassen, der Dienstbefreiung der Antragsteller zu 2. bis 12. gemäß § 42 Abs. 2 LPVG NRW im Einzelfall für die Teilnahme an Sitzungen, deren Vor- und Nachbereitungen sowie den Anfahrten zu den Sitzungen nicht entgegensteht.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


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