Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 Nc 224/08

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zum Studium der Kommunikationswissenschaft (1-Fach- Bachelor) als Studienanfänger zum Wintersemester 2008/2009 zuzulassen, wenn dieser binnen zwei Wochen, nachdem ihm dieser Beschluss schriftlich zugestellt worden ist, bei der Antragsgegnerin die Immatrikulation in diesem Studiengang beantragt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax übermittelt werden.


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