Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 Nc 238/08

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig zum Studium der Kommunikationswissenschaft (1-Fach- Bachelor) als Studienanfängerin zum Wintersemester 2008/2009 zuzulassen, wenn diese binnen zwei Wochen, nachdem ihr dieser Beschluss schriftlich zugestellt worden ist, bei der Antragsgegnerin die Immatrikulation in diesem Studiengang beantragt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax übermittelt werden.


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