Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 3 L 696/08

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (3 K 2733/08) gegen die Heranziehungsbescheide des Antragsgegners vom 26. November 2008 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 8.411,50 Euro festgesetzt.


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