Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 3 K 2214/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 117.707,96 EUR nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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