Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 164/09

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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